Der Samariterbund St.Pölten hat seit 1980 Zivildiener im Rettungsdienst eingesetzt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt bei der Betreuung von Patienten während des Rettungs- und Krankentransportes, Erledigung organisatorischer Aufgabe innerhalb der Rettungsstelle, sowie Unterstützung der beruflichen und freiwilligen Mitarbeiter im Katastrophenfall.
Viele unserer Zivildiener bleiben später als Freiwillige Mitarbeiter in unserer Organisation, da sie die sinnvolle und sehr umfangreiche Tätigkeit begeistert und fasziniert.
Du möchtest Infos wie und wann du zum Zivildienst kommst?
Anbei dazu ein paar Hinweise. Zielgerechter und informativer ist ein persönliches Gespräch bei unseren Zivildienstverantwortlichen. Sie helfen bei der Einreichung der Zivildiensterklärung und sorgen dafür, dass du in der Nähe deines Wohnortes deinen Dienst versehen kannst.
Wichtig ist jedoch der rasche Weg zu uns, am besten noch vor der Musterung. Hat man dir eine Einberufung zum Präsenzdienst oder einer anderen Zivildiensteinrichtung zugesandt, ist ein Wechsel nicht unproblematisch und meist auch nicht mehr möglich.
Wie komme ich zum Zivildienst?
Jeder männliche österreichische Staatsbürger wird in jenem Jahr, in welchem er 18 Jahre alt wird, vom Militärkommando schriftlich zur Stellung (Musterung) aufgefordert. Diese ist die Grundvoraussetzung für die Einreichung einer Zivildiensterklärung.
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Tauglichkeitsbescheinigung
Bei der Stellung werden zahlreiche Untersuchungen durchgeführt. Mit diesen wird die Tauglichkeit festgestellt Das bedeutet, dass man eine Zivildiensterklärung nur dann abgegeben kann, wenn man bei der Stellung als tauglich befunden wurde.
Zivildiensterklärung
Sie ist gewissenhaft und vollständig auszufüllen und entweder direkt bei der Stellungskommission abzugeben oder an das zuständige Militärkommando zu senden.
Mit der Zivildiensterklärung gibt der Antragsteller bekannt, die Wehrpflicht aus Gewissensgründen nicht erfüllen zu können. Die zu unterzeichnende Erklärung lautet:
"Ich kann die Wehrpflicht nicht erfüllen, weil ich es - von den Fällen persönlicher Notwehr und Nothilfe abgesehen - aus Gewissensgründen ablehne, Waffengewalt gegen Menschen anzuwenden und daher bei der Ableistung des Wehrdienstes in Gewissensnot geraten würde. Ich will deshalb Zivildienst leisten."
Download Zivildiensterklärung [216 KB]
Bescheid über die Zivildienstpflicht
Die Zivildiensterklärung wird nach formalen Gesichtspunkten geprüft. Das Ergebnis dieser Überprüfung wird dem Antragsteller im Regelfall rund sechs Wochen nach Abgabe der Zivildiensterklärung in Form des Bescheides über die Feststellung der Zivildienstpflicht mitgeteilt.
Zivildiener Zuweisung
Nach der rechtskräftigen Feststellung der Zivildienstpflicht (mit Bescheid) erfolgt die Zuweisung zu einer behördlich anerkannten Zivildiensteinrichtung. Der Zivildienstpflichtige wird dabei von der Zivildienstserviceagentur zum nächstmöglichen Termin und nach vorhandenen Plätzen, persönlicher Eignung und Erfordernissen des Zivildienstes zugewiesen
Zivildiener Anforderung
Als Einrichtung hat der ASBÖ St.Pölten die Möglichkeit Zivildiener anzufordern. Hier ist es uns aber wichtig den Antragsteller kennen zu lernen und ihn auf seine zukünftigen Aufgaben vorzubereiten. Die Wahrscheinlichkeit einer Zuweisung an unsere Einrichtung durch die Zivildienstserviceagentur ist relativ hoch, jedoch nicht 100%ig.
Zusätzlich können allfällige Fragen zu Einsatzorten, Hilfstätigkeiten oder Dienstzeiten direkt vor Ort abgeklärt werden. Für die Anforderung benötigen wir Ihre Zivildienstzahl. (Die Zahl finden Sie im Bescheid über die Feststellung der Zivildienstpflicht oberhalb des Betreffs).
Mehr Infos gibt es bei der Zivildienstserviceargentur